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AGB

I Allgemeines

  1. Für den Geschäftsverkehr mit der InfoSoft Systems AG gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mir der InfoSoft Systems AG verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
  2. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
  3. Die InfoSoft Systems AG behält sich vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung an neue oder veränderte Situationen anzupassen. Über Änderungen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form per Brief oder E-Mail informiert. Im Falle von Änderungen zum Nachteil des Kunden ist dieser berechtigt, den Vertrag ausserordentlich mit sofortiger Wirkung innerhalb eines Monats seit Inkrafttreten der neuen AGB schriftlich zu kündigen.

II Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote der InfoSoft Systems AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die InfoSoft Systems AG erst nach schriftlicher Bestätigung bzw. im Rahmen gegenseitiger schriftlicher Vereinbarungen verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
  2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Dies gilt insbesondere auch auf geschätzten Aufwandstunden für die Erbringung von Leistungen. Dienstleistungen werden grundsätzlich immer zum effektiv erbrachten Aufwand in Rechnung gestellt. Abweichungen von dieser Regelung sind nur dann gültig, wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht.
  3. Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.
  4. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist die InfoSoft Systems AG von ihrer Lieferverpflichtung entbunden.
  5. Bei Bestellungen, deren Auftragswert unter CHF 200.00 exkl. MWST. liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 plus MWST. erhoben.

III Preise

  1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. der gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis zum Zeitpunkt der Lieferung.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten und gesetzlicher MwSt. Verkaufspreise für Produkte jeglicher Art schliessen keinerlei Dienstleistungen und/oder Spesen ein. Solche werden separat verrechnet.
  3. Reisezeit ist Arbeitszeit und wird zum normalen Stundensatz verrechnet. Spesen jeglicher Art, welche im Zusammenhang mit einem Auftrag des Kunden entstehen, werden vollumfänglich dem Auftraggeber belastet. Spesen sind u.a. Fahrzeug-Km, Fahrkosten öffentlicher Verkehrsmittel, Mahlzeiten, Übernachtungen, etc.

IV Liefer- und Leistungszeit

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch InfoSoft Systems AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der InfoSoft Systems AG durch Zulieferanten und Hersteller. Die InfoSoft Systems AG lehnt jegliche Haftung für die Einhaltung von Lieferfristen ab.

V Annahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Lieferge­genstände verweigert, unbegründet nicht vollzieht oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann InfoSoft Systems AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. InfoSoft Systems AG ist berech­tigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufprei­ses oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

VI Lieferung

  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der InfoSoft Systems AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden, sonst gilt die Ware als genehmigt.
  2. Es wird nur an Kunden in der Schweiz und in EU/EWR geliefert.

VII Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die InfoSoft Systems AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

VIII Gewährleistung und Garantie

  1. Die Waren müssen sofort beim Erhalt, auf Transportschäden überprüft werden. Bei Transportschäden muss unverzüglich direkt mit dem jeweiligen Lieferdienst, welcher die Lieferung überbracht hat Kontakt aufgenommen werden. Falsch bestellte oder falsch gelieferte Waren müssen innert 3 Tagen nach Erhalt mitgeteilt und sofort ungeöffnet retourniert werden.
  2. Die InfoSoft Systems AG gewährleistet im Rahmen der Herstellergarantie, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt mindestens 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder vom Hersteller gewährleistet wird.
  3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
  4. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
  5. Gewährleistungsansprüche gegen die InfoSoft Systems AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  6. Auf Software-Installationen bei vorinstallierten PCs, Notebooks etc. übernehmen wir keine Garantie. Auf Software-Fehler oder Fehlfunktionen können ebenfalls keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
  7. Garantie gewährt die InfoSoft Systems AG nur soweit, wie sie danach vom Lieferanten oder Hersteller übernommen werden. Anerkennt der Hersteller oder Lieferant der InfoSoft Systems AG einen Artikel nicht als Garantie, werden von der InfoSoft Systems AG keinerlei Leistungen unter Garantie übernommen.
  8. Falls nicht anders vereinbart, werden die defekten Teile/Geräte durch gleichwertige ersetzt oder repariert.
  9. Es entsteht seitens Käufer durch einen Garantiefall kein Recht auf Rückforderung des Kaufpreises, sofern die Geräte durch den Hersteller kostenlos repariert oder durch gleichwertige ersetzt werden.
  10. Es besteht kein Recht auf Forderung von Schadenersatz, welche aus der Verwendung des mangelhaften Produktes hervorging.
  11. Für die Gewährleistung und Garantie an Software aus der Eigenentwicklung der InfoSoft Systems AG gelten die Bestimmungen aus den zugehörigen Verträgen, welche zwischen der InfoSoft Systems AG und dem Kunden abgeschlossen werden.

IX Retouren/Rückgaben

  1. Für Reparaturen bzw. Garantien verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit beiliegender Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die InfoSoft Systems AG zur Reparatur, Garantieabklärung eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen sich befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Garantie gewährt die InfoSoft Systems AG nur soweit, wie sie an den jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten der InfoSoft Systems AG weitergegeben werden kann.
  2. Falsch bestellte Waren müssen innert 2 Tagen in ungeöffneter Original-Verpackung zurückgesendet werden. Bitte geben Sie uns auch per E-Mail sofort Bescheid, wenn Sie etwas zurückgesendet haben. Wir haben seitens Importeurs einen massiven Zeitdruck, um Sachen zurückgeben zu können – rein offiziell besteht in der Schweiz kein Rückgaberecht (nur für Telefon- und Türverkäufe).
  3. Bei nicht angenommenen Nachnahme-Lieferungen wird eine Gebühr von mindestens 45.- bzw. die Höhe des entstandenen Schadens/Aufwandes erhoben.
  4. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Stornierung der Bestellung. Es erfolgt keine Rückerstattung des Kaufbetrags (z.B. bei Bezahlung mit Kreditkarte).

X Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der InfoSoft Systems AG . Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). In diesem Falle schuldet der Käufer der InfoSoft Systems AG einen Schadenersatz in der Höhe der entstandenen Kosten für die Umtriebe, sowie für die Bearbeitung des Auftrages. Diese Aufwendungen werden von der InfoSoft Systems AG ausgewiesen. Der Käufer gibt der InfoSoft Systems AG hiermit das ausdrückliche Einverständnis mit diesem Eigentumsvorbehalt.

XI Zahlungskonditionen

  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung gegen Vorauszahlung, per Nachnahme, in bar, oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
  2. Gegen Rechnung werden nur im Handelsregister eingetragene Firmenkunden beliefert, welche bei der InfoSoft Systems AG über eine Kreditlimite verfügen. Bei höheren Beträgen kann die InfoSoft Systems AG eine Anzahlung verlangen. In diesem Falle wird der Auftrag durch die InfoSoft Systems AG erst in Arbeit genommen, resp. die Ware für den Kunden bestellt, wenn die Anzahlung des Kunden der InfoSoft Systems AG überwiesen ist und diese über den gesamten Betrag frei verfügen kann.
  3. Neu- und Privatkunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung, respektive Kreditkartenzahlung im Webshop beliefert.
  4. Bei Vorauszahlung wird der Auftrag durch die InfoSoft Systems AG erst in Arbeit genommen, resp. die Ware für den Kunden bestellt, wenn die Anzahlung des Kunden der InfoSoft Systems AG überwiesen ist und diese über den gesamten Betrag frei verfügen kann.
  5. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
  6. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die InfoSoft Systems AG über den Betrag verfügen kann. Schecks werden keine angenommen.
  8. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die InfoSoft Systems AG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die InfoSoft Systems AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
  9. Alle Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn der InfoSoft Systems AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die InfoSoft Systems AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

XII Rückbehalt von fälligen Zahlungen und Verrechnung

  1. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen, oder von noch zu erbringenden Dienstleistungen berechtigt den Käufer nicht, Rechnungen zurückzubehalten.
  2. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.

XIII Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt, ebenso für entgangene Gewinne, wie auch für Datenverlust oder -zerstörung infolge von Arbeitsleistungen durch das Personal der InfoSoft Systems AG resp. deren Dritterbringer.

XIV Urheberrechte / Software-Gewährleistung

  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, bzw. Zugang zu Software gewährt wird, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch Anderen zur Nutzung überlassen oder verkaufen, bzw. diesen keinerlei Zugang gewähren. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des jeweiligen Herstellers.
  2. Sämtliche Unterlagen wie Zeichnungen, Offerten, Produktbeschreibungen, Protokolle und andere Dokumente der InfoSoft Systems AG sind und bleiben im alleinigen Eigentum und Urheberrecht der InfoSoft Systems AG. Diese Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese unverzüglich an die InfoSoft Systems AG zu retournieren.

XV Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von Schweizerischem Recht auf diesen Vertrag, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG; SR. 0.221.211.1).
  2. Der Hauptsitz der InfoSoft Systems AG ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

  Luzern, November 2020
© InfoSoft Systems AG