Arbeitszeitgesetz & ChatAZG

Mit unserer vielseitigen und umfassenden Standard-Softwarelösung verwalten Sie das Zeit- und Arbeitsmanagement Ihres Personals im Handumdrehen. Neben der Personal-Einsatzplanung, der Disposition und weiteren optionalen Funktionen ist das AZG und AZGV ein zentraler Bestandteil. Unser Lösung überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Einsatzplanung Ihres Fahrpersonals. So sind Sie als ÖV Betrieb auf der sicheren Seite und bereit für das nächste Audit. Revisionen des AZG / AZGV werden durch uns kontinuierlich in unserer Software aktualisiert.

Gesetzesprüfung mit einem Klick

Die Option AZG / AZGV

Die Option AZG/AZGV basiert auf dem Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (SR 822.21: Arbeitszeitgesetz, AZG). Infosoft ist seit 1992 zusammen mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehr gewachsen und gereift. Dank dieser langjährigen Zusammenarbeit sind unsere Lösungen optimal auf die Bedürfnisse der Kunden in der ÖV und Tourismus Branche abgestimmt. Es werden alle Gesetzes- und Verordnungsartikel zu Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Dienstabschnitten und Dienstschichten, Ausgleichs- und Ruhetagen, Übergängen, Nachtarbeiten und Pausen geprüft. Das System zeigt Verstösse umgehend an und meldet, welche Artikel und Diensteinteilungen betroffen sind. Dank dieser Option steigern Sie Ihre Einteilungsqualität massiv. Dies führt zu mehr Zufriedenheit beim Personal und zu einer Absicherung gegenüber dem Gesetzgeber.


Mit der Prüfung der Diensteinteilung auf Gesetzes-Konformität werden Disponenten / Betriebsleitende und Personalverantwortliche massiv entlastet. Diese Option bietet eine professionelle und spezifische Lösung insbesondere für Bahn- und Busbetriebe, Postautounternehmen, Schifffahrtsunternehmen und Seilbahnen.


Mit info.team und der Option AZG/AZGV können Sie
– Ihr Personal entlasten
– Gesetzeskonformität gewährleisten
– Prozesse optimieren

girl

EU-Recht & L-GAV

Weitere gesetzliche Prüfungen

EU-Recht (ÖPNV)

Überprüft die Diensteinteilungen auf Gesetzeskonformität und meldet Verstösse umgehend. Integrierte Rechtsgrundlage: – Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates – Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV) § 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

L-GAV

Der L-GAV wird für die gesamte Planung und Abrechnung unterstützt: Ideal für Bergbahnen, Hotels und Gastronomie. Auch diese Prüfung ist mit einem Klick aktiviert.

Wie für Sie geschaffen

Unsere Lösungen sind zugeschnitten auf

Stadtverkehr
Regionalverkehr
Eisenbahn
Schifffahrt
Bergbahnen & Tourismus

Haben Sie unseren ChatAZG Bot bereits ausprobiert?

Klicken Sie auf die Sprechblase und fragen Sie unseren ChatBot zu allen Themen rund ums AZG.

girl

Demo anfordern

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Demo anfordern
laptop

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Error sending