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Arbeitszeitgesetz (AZG) Software

Eine Lösung, die gesetzliche Vorgaben einfach und zuverlässig überprüft

Mit der vielseitigen und umfassenden Standard-Softwarelösung INFOSOFT verwalten Sie das Zeit- und Arbeitsmanagement Ihres Personals im Handumdrehen. Neben der Personal-Einsatzplanung und Disposition und weiteren optionalen Funktionen ist das AZG und AZGV ein essentieller Bestandteil. Die Software überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Einsatzplanung Ihres Personals. Die Revision des AZG / AZGV auf den Fahrplanwechsel 2018/19 ist integriert.

Die Option AZG / AZGV

Die Option AZG/AZGV basiert auf dem Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (SR 822.21: Arbeitszeitgesetz, AZG). INFOSOFT ist seit 1992 zusammen mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehr gewachsen und gereift. Dank dieser langjährigen Zusammenarbeit ist die Software sehr kundenorientiert. Es werden alle Gesetzes- und Verordnungsartikel zu Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Dienstabschnitten und Dienstschichten, Ausgleichs- und Ruhetagen, Übergängen, Nachtarbeiten und Pausen geprüft. Das System zeigt Verstösse sofort an und meldet, welche Artikel und Diensteinteilungen betroffen sind. Dank dieser Option steigern Sie Ihre Einteilungsqualität massiv. Dies führt zu mehr Zufriedenheit beim Personal und zu einer Absicherung gegenüber dem Gesetzgeber.

Mit der Prüfung der Diensteinteilung auf Gesetzes-Konformität werden Disponenten / Betriebsleitende und Personalverantwortliche massiv entlastet. Diese Option bietet eine professionelle und spezifische Lösung insbesondere für Bahn- und Busbetriebe, Postautounternehmen, Schifffahrtsunternehmen und Seilbahnen.

Mit INFOSOFT und der Option AZG/AZGV können Sie

  • Ihr Personal entlasten
  • Gesetzeskonformität gewährleisten
  • Prozesse optimieren

Weitere gesetzliche Prüfungen

EU-Recht (ÖPNV)

Überprüft die Diensteinteilungen auf Gesetzeskonformität und meldet Verstösse umgehend. Integrierte Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates
  • Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV) § 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

L-GAV

Der L-GAV wird für die gesamte Planung und Abrechnung unterstützt: Ideal für Bergbahnen, Schifffahrt, Hotels und Gastronomie.

Planen Sie in ihrem Unternehmen gesetzeskonform?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir unterstützen Sie gerne mit unserer modernen, effizienten und sicheren Einsatzplanung.

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