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Zulage bei Verkürzung der Ruheschicht

Neue INFOSOFT Option für Postautounternehmer

Aufgrund des neuen PU-Reglements welches per 01.01.2022 in Kraft trat, erhalten Fahrdienstmitarbeitende bei einer reduzierten Ruhezeit von weniger als 10 Stunden eine Zeitgutschrift von 12 Minuten (Artikel 2.9.2 Verkürzung der Ruheschicht, Anhang PU-Vertrag).

Durch das neue PU-Reglement von PostAuto Schweiz gibt es eine neue Art von Zulagen. Die neu geforderte Zeitgutschrift bei einer Verkürzung der Ruhezeit zwischen zwei Diensten kann in INFOSOFT neu automatisch berechnet und zugewiesen werden. 

Diese Funktion prüft, ob ihre Ruheschichten 10 Stunden unterschreiten und addiert in diesem Fall automatisch 12 Minuten auf das Zeitkonto des Mitarbeiters.

Update Pausenzuschläge

Gemäss Reglement erhalten Fahrdienstmitarbeitende bei einer Pause zwischen 30 und 34 Minuten die bis 35 Minuten fehlende Zeit als Arbeitszeit angerechnet. Bei mehr als zwei Pausen pro Dienst wird ein Zeitzuschlag von 30 Prozent ab der ersten Minute gewährt (Artikel 2.12.4.3 Pausen und Arbeitsunterbrechungen). Die neue INFOSOFT Option prüft und berechnet zusätzlich auch die Pausenzeiten und Zuschläge automatisch.

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